Wissenswertes rund um die Rürup Rente in Deutschland

Die Rürup Rente hat zum Ziel, mögliche Versorgungslücken eines künftigen Rentenempfängers zu schließen und soll den Einzelnen damit vor finanzieller Armut im Alter schützen. Hierzu zahlt der Einzelne, Beiträge in den gewählten Rürup Vertrag ein und erhält daraufhin bei Erreichen des Renteneintrittsalters lebenslange Rentenzahlungen, deren Höhe sich anhand der Einzahlungen bemessen.

Der Name der Rürup Rente lässt sich auf den Mitbegründer dieser speziellen privaten Altersvorsorge, Bert Rürup, seines Zeichens niederländischer Wirtschaftsökonom, zurückführen.
In Deutschland steht der Abschluss einer Rürup Rente jedem freiberuflich und selbstständig tätigen Bürger offen. Die Höhe der Beiträge lässt sich hierbei von jedem Einzahler selbst bestimmen. Es empfiehlt sich somit, das eigene finanzielle Budget zu prüfen und die Beiträge zur Rürup Rente entsprechend dem aktuellen Haushaltsbudget zu wählen. Ein nachträgliches Aufstocken der Beiträge zur Rürup Rente ist problemlos möglich.

Was sind die Vorteile einer Rürup Rente?

Generell überzeugt eine Rürup Rente nicht nur als Form der privaten Altersvorsorge, sondern ist auch aus steuerlicher Sicht für den Einzelnen sehr interessant. Beiträge, die in eine Rürup Rente eingezahlt worden sind, können vom Einzelnen in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Dies trifft auf eine bestimmte Maximalsumme zu, die sich derzeit von Jahr zu Jahr um zwei Prozent erhöht. Im Jahr 2025 soll der maximal steuerliche Freibetrag im Rahmen der Rürup Rente bei 20.000 Euro für Singles und 40.000 für verheiratete Personen liegen. Jeder Steuerzahler kann sich somit selbst ausrechnen, um welchen Betrag die eigene Steuerlast reduziert werden kann, wenn Beiträge in die Rürup Rente eingezahlt werden.
Somit ist der Abschluss einer Rürup Rente, die hierzulande auch unter dem Begriff der Basisrente große Bekanntheit erlangen konnte, vor allem für besserverdienen Personen empfehlenswert, die eine private Altersvorsorge mit einer Erleichterung der individuellen Steuerlast kombinieren möchten.

Im Allgemeinen ist das angesparte Kapital in einem Rürup Vertrag pfändungssicher und muss auch im Falle der Inanspruchnahme von ALG-II-Leistungen (besser bekannt als „Hartz IV“) nicht angerührt werden. Der Gesetzgeber respektiert hierdurch die Bemühungen des Einzelnen, einen wichtigen Beitrag für die eigene private Altersvorsorge zu leisten. In diesem Punkt unterscheidet sich eine Rürup Rente von vielen anderen Formen der privaten Altersvorsorge.


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